Ausgehend von der Annahme, dass Themen, die regional bedeutsam sind, auch überregionale Relevanz haben, entwickeln die kooperierenden niedersächsischen Modellprojekte im Rahmen von respekt*land
gemeinsam mit der LAG Antisdiskriminierung Niedersachsen (LAG) aus diesen Fragestellungen Handlungsansätze und bieten nach entsprechender Aufbereitung die Möglichkeit, dass Erfahrungen und
Einsichten landesweit weitergegeben werden können. Dabei stehen die überregionale Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit im Fokus. Die Download-Seite der LAG bietet zukünftig eine Zusammenstellung wichtiger Dokumente und Arbeitsergebnisse, darunter unser
Selbstverständnis sowie weitere Informationen um Diskriminierung entgegenzuwirken.
Offensichtlich sieht der am 17. Juli 2024 von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2025 und eines Entwurfs eines Bundeshaushaltsplans 2025 eine erhebliche Kürzung (- 4 Mio. €) für Zuwendungen der ADS des Bundes gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr, zu unserem Bedauern, vor. Dies bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage darüber getroffen werden kann, in welchem Umfang das Bundesprogramm „respekt*land – Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“ fortgeführt werden kann.
Uns ist bewusst, dass die Bundesmittel in unserem Bedarfspapier eine erhebliche Rolle spielen und wir ohne eine entsprechende finanzielle Ausstattung fürchten, aufgebaute Beratungs- und Netzwerkstrukturen nicht aufrechterhalten können. Für diesen, aus unserer Sicht Worstcase möchten wir mit anliegender Ergänzungstabelle darlegen, welche finanziellen Mindestanforderungen benötigt werden, um den Status Quo aufrechtzuerhalten.
Ergänzungstabelle_Positions-_Bedarfsspap
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